§ Gesetzes-Update · in Kraft seit 29.07.2026 Neu 2026
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Alle Änderungen 2026
Das GModG ersetzt das GEG. Es macht die Heizungswahl wieder offen, ersetzt die 65-Prozent-Pflicht durch die Bio-Treppe und hält am Klimaziel 2045 fest. Hier steht, was sich konkret ändert.
Die wichtigsten Neuerungen
- Technologieoffener Heizungskatalog statt 65-%-Pflicht.
- Bio-Treppe ab 2029 für neue Öl-/Gasheizungen.
- Grüngasquote ab 2028 (Details in Folgegesetz bis 1.12.2026).
- Entkopplung von der kommunalen Wärmeplanung.
- Klimaziel 2045 bleibt: Brennstoffe müssen dann klimaneutral sein.
- Ökobilanz (LCA) für Neubauten ab 2028/2030.
Warum das GEG umbenannt und reformiert wird
Das GEG galt als zu komplex und erklärungsbedürftig – für Eigentümer, Handwerk und Kommunen gleichermaßen. Die Koalition aus Union und SPD kündigte deshalb ein „technologieoffeneres, flexibleres und einfacheres" Gesetz an. Der neue Name Gebäudemodernisierungsgesetz signalisiert die Verschiebung vom engen Heizungsthema hin zu einer ganzheitlichen Gebäude- und Effizienzbetrachtung.
Der neue Heizungskatalog
Statt einer starren Quote nennt das GModG zulässige Optionen gleichberechtigt: elektrische Wärmepumpe, Gas-/Öl-/Flüssiggasheizung, Solarthermie, Biomasse- oder Wasserstoffheizung sowie Wärmepumpen-Hybridlösungen. Sie wählen die Technik, die zu Gebäude und Budget passt – innerhalb der Bio-Treppe-Regeln.
Technologieoffen heißt nicht beliebig
Mehr Freiheit bedeutet mehr Verantwortung für die richtige Wahl. Eine Gasheizung mag heute günstig sein, kann über die Bio-Treppe und den CO₂-Preis aber teuer werden. Enerplan Energieberatung vergleicht die Optionen über die gesamte Nutzungsdauer für Ihr Gebäude.
Heiztechnik-Beratung anfragen →Bio-Treppe und Grüngasquote
Die Bio-Treppe verlangt bei neuen fossilen Heizungen einen steigenden Bioanteil ab 2029. Ergänzend soll ab 2028 eine Grüngasquote gelten, deren Details die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festlegt. Für biogene Anteile entfällt der CO₂-Preis.
| Regelung | Ab wann | Kurz erklärt |
|---|---|---|
| Heizungskatalog offen | seit 29.07.2026 | freie Technikwahl |
| Bio-Treppe | 2029 | steigender Bioanteil bei Öl/Gas |
| Grüngasquote | 2028 | Details per Folgegesetz |
| Ökobilanz Neubau >1.000 m² | 2028 | Lebenszyklus-Emissionen |
| Ökobilanz alle Neubauten | 2030 | Nachweispflicht |
| Klimaneutrale Brennstoffe | 2045 | Zielwert bleibt |
Was bleibt gleich?
Die Förderung bleibt bestehen (siehe Heizungsförderung 2026), die Wärmepumpe wird weiter zuverlässig gefördert, und das langfristige Klimaziel 2045 bleibt verbindlich. Auch der Energieausweis und die Anforderungen an die Gebäudehülle bestehen fort.
Das GModG ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Einige Regelungen – vor allem zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie – greifen erst später: zum 1. Januar 2027, 2028 und 2030. Bei größeren Investitionen lohnt eine Beratung zum jeweils geltenden Stand.
Was bedeutet das GModG für Ihr Haus?
Lassen Sie Ihre Optionen unabhängig prüfen, bevor Sie investieren.
Häufige Fragen zum GModG
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Die 2026er-Reform des GEG. Sie ersetzt die 65-Prozent-Pflicht durch einen offenen Heizungskatalog plus Bio-Treppe und soll einfacher und flexibler sein.
Wann tritt das GModG in Kraft?
Verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt; die wesentlichen Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Weitere Stufen folgen 2027, 2028 und 2030.
Sind neue Gasheizungen wieder erlaubt?
Ja, technologieoffen – aber ab 2029 mit steigendem Bioanteil über die Bio-Treppe. Mehr auf der Gasheizung-Seite.
Stand 12.08.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.